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Flächenaufmaß und Mietflächenermittlung

Präzise Messungen mit großer Wirkung. Bei langfristigen Mietverträgen ist Sorgfalt gefragt -
Wir sorgen als anerkannte Sachverständige für genaue und zuverlässige Flächenberechnungen.

Immobilienbesitzer, Investoren oder private Mieter – auf die präzise Vermessung von Immobilien ist jeder angewiesen. Als unabhängige und anerkannte Sachverständige für Flächenaufmaß von Wohn- und Gewerbebauten liefern unsere Spezialisten schnell und zuverlässig Daten für Ihre Verträge.

Flächenaufmaß durch uns - Ihr Vorteil
  • Höchste Zuverlässigkeit: Für die Korrektheit der aufgemessenen Flächen bürgen wir mit unserem guten Namen
  • Schnelle Ergebnisse: Auch bei eiligen Anfragen lassen wir Sie nicht im Stich. Hocheffiziente Auswertelösungen ermöglichen auch die Vermessung großer Immobilien oder Portfolien in kurzer Zeit.
  • Wir sind da, wo Ihre Immobilien stehen: Ein internationales Netzwerk an renommierten Partnerunternehmen ermöglicht uns auch Tätigkeiten in anderen Ländern.

Die durch uns ermittelte anrechenbare Fläche hängt von der zugrunde liegenden Aufmaßnorm ab. Mietflächen für Wohnungen werden üblicherweise nach anderen Normen vermessen als gewerblich genutzte Büroflächen. Beispielsweise werden Leichtbauwände je nach Norm der Mietfläche zugeschlagen oder von dieser abgezogen. Insbesondere bei längerfristigen Mietverhältnissen wirken sich unterschiedliche Berechnungsverfahren stark aus.

Damit die für Sie passende Aufmaßnorm zur Anwendung kommt, beraten wir Sie gerne. Nutzen Sie hierzu auch unsere speziell für Flächenaufmaße entwickelte Spezifikation.

Aufmaßergebnisse nach folgenden Normen

Die Anzahl der Standards im Bereich der Flächenermittlung ist groß. Neben den am häufigsten nachgefragten Normen DIN277 und GIF liefern wir auch Aufmaßergebnisse nach aktuellen europäischen und internationalen Normen.

  • DIN277

    Die DIN 277 aus dem Jahr 2005 ist die am häufigsten verwendete Norm für die Bestimmung von Grundflächen und Rauminhalten im Wohnungsbau. Im allgemeinen Hochbau kommt sie insbesondere dann zum Zuge, wenn eine Flächenermittlung mit mehreren unterschiedlichen Nutzungsarten durchgeführt werden soll.

    Die in der DIN277 häufig angegebene Brutto‐Grundfläche (BGF) ist Summe der Netto‐Grundfläche (NGF) und der Konstruktions‐Grundfläche (KGF).

    Somit gilt BGF = NGF + KGF.

    Die Netto‐Grundfläche NGF wird anschließend in die Nutzfläche (NF), die Verkehrsfläche (VF) und die Technische Funktionsfläche (TF) unterteilt. Hier ist NGF = NF + VF + TF.
  • GIF

    Die GIF-Richtlinie der Gesellschaft für Immobilien-wirtschaftliche Forschung e.V. (GIF) wurde letztmalig im Mai 2012 aktualisiert. Sie wird üblicherweise zur Mietflächenermittlung von gewerblichen und Büroräumen genutzt. Die GIF-Richtlinie definiert noch feiner als die DIN277, ob Flächen zur Mietsache gehören oder nicht.

    Im Falle der aus der DIN277 bekannten Brutto‐Grundfläche (BGF) unterscheidet die GIF-Richtlinie zudem zwischen dem Merkmal „keine Mietfläche“ (MF/G‐0) und „Mietfläche“ (MF/G).

    Die MF/G unterteilt sich weiterhin in „Exklusive Mietfläche“ (MF/G‐1) und in „Gemeinschaftliche Mietfläche“ (MFG‐2).

  • WoFIV

    Die WoFlV (2003) wurde von der Bundesregierung verordnet und ist seit 01.01.2004 in Kraft getreten. Diese ist bei der Bestimmung der Wohnfläche nach dem Wohnraum-förderungsgesetz anzuwenden. Außerdem findet diese Anwendung in der Bestimmung der Wohnfläche für Mietverträge.

    In dieser Verordnung wird festgelegt, welche Grundflächen mit wieviel Prozent zur Wohnfläche gehören und wie die Grundflächen ermittelt werden. Zur Wohnfläche gehören z.B. keine Kellerräume und Garagen. Die Grundflächen von Terrassen und Balkonen werden in der Regel zu 25%, in Ausnahmefällen zu 50%, auf die Wohnfläche angerechnet.

    Die Grundflächen mit einer lichten Höhe unter 1 m sind keine Wohnflächen. Die Grundflächen mit einer lichten Höhe von 1 – 2 m werden nur zu 50% angerechnet.
  • RICS

    Die RICS-Norm, benannt nach der „Royal Institution of Chartered Surveyors“, ist eine angelsächsische Norm, in der die Grundsätze der Gebäudevermessung für den Bedarf der Immobilienbewertungen, des Verkaufs bzw. der Vermietung festgelegt sind.

    Das Aufmaß nach RICS kommt in erster Linie für Projekte unserer Kunden aus den USA und Großbritannien zum Einsatz. Die Norm soll zukünftig von der IPMS-Norm abgelöst werden.
  • IPMS

    Der IPMS (International Property Measurement Standard) ist der neueste Standard zur Vereinheitlichung des Flächenaufmaßes von Immobilien im internationalen Umfeld. Er ist eine weltweit einheitliche Basis für Ermittlungsgrundlagen beim Vergleich unterschiedlicher Flächenermittlungen, in erster Line bei Büro- und Gewerbeimmobilien.

    Der IPMS wurde entwickelt, um grenzübergreifende Immobilienportfolien nach einheitlichen Kriterien zu vermessen. Der IPMS kommt ähnlich wie das Aufmaß nach RICS in erster Linie für Projekte unserer Kunden aus den USA und Großbritannien zum Einsatz.
  • BOMA

    Die BOMA (geschaffen durch „Building Owners and Managers Association“) ist eine US-amerikanische Norm, die sich auf verschiedene Funktionen der Gebäude bezieht.

    Diese Norm kommt in aller Regel bei Projekten auf dem amerikanischen Kontinent zum Einsatz.

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