Grenzfeststellung
Grenzfeststellung und Amtliche Grenzauskunft - Rechtssicherheit für Ihr Eigentum
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Grenzfestellung
Wollen Sie mit der Planung für ein bestehendes Grundstück beginnen, dessen Grenzen vor Ort nicht eindeutig erkennbar sind? Dann ist eine Grenzfeststellung erforderlich.
Hierbei werden anhand des bestehenden Katasternachweises die Grenzpunkte Ihres Grundstücks in die Örtlichkeit übertragen, dauerhaft vermarkt und Ihnen sowie Ihren Grenznachbarn übergeben. Die Grenzfeststellung beseitigt Unklarheiten über Grenzverläufe und schafft Rechtssicherheit für Sie und Ihre Nachbarn.
Auf dieser Grundlage können anschließend exakte Planunterlagen angefertigt, Bauwerksabsteckungen vorgenommen und das Setzen von Zäunen durchgeführt werden.
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Grenzauskunft
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Markieren der Grenzpunkte mit temporären Marken (zum Beispiel Holzpflöcken) im Rahmen einer „Amtlichen Grenzauskunft“ möglich.
Hierbei wird die Lage der Grenzpunkte für Sie vor Ort markiert, es werden jedoch keine Grenzfeststellungen getroffen, das heißt sie hat keine Rechtswirkung gegenüber Dritten oder Nachbarn.
Dauerhafte Grenzmarken wie Grenzsteine werden bei der Amtlichen Grenzauskunft nicht gesetzt, hierzu ist eine Grenzfeststellung notwendig.