Amtliche Lagepläne
Amtliche Lagepläne vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für Bauanträge und Baulasten
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Einfacher Lageplan
In vielen Fällen ist der einfache Lageplan für die Beantragung einer Baugenehmigung oder das Einreichen einer Bauanzeige ausreichend.
Der einfache Lageplan wird auf Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte hergestellt und hinsichtlich der Angaben aus dem Liegenschaftskataster beglaubigt.
Der einfache amtliche Lageplan enthält folgende Angaben über das Grundstück
- Maßstab, Lage zur Himmelsrichtung und Flächeninhalt
- genaue Bezeichnung (Gemeinde, Adresse, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Angabe der Eigentümer oder Erbbauberechtigten und Baulasten
- katastermäßigen Grenzen und die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude
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Qualifizierter Lageplan
Der qualifizierte Lageplan ist immer dann erforderlich, wenn geprüft werden muss, ob das Bauvorhaben mit den geplanten Abmessungen auf das Grundstück passt, bzw. die erforderlichen Mindestgrenzabstände einhält.
Im Gegensatz zur Herstellung des einfachen Lageplans wird bei dem qualifizierten Lageplan das Baugrundstück auf Grundlage der im Kataster nachgewiesenen Grenzgeometrie neu kartiert. Er gibt somit die tatsächlichen Grenzabmessungen wieder.
Zusätzlich zu den Angaben des einfachen Lageplans enthält der qualifizierte Lageplan noch die folgendes:
- Bezeichnung der benachbarten Grundstücke mit Angabe der Eigentümer oder Erbbauberechtigten
- Grenzlängen des Baugrundstücks
- eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit sowie über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes