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Grundstücksteilung: Zerlegung oder Sonderung

Aufteilung von Grundstücken - ein klarer Fall für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

  • Teilung / Zerlegung

    Beabsichtigen Sie einen Bauplatz zu kaufen, der aus einem Teilstück eines großen Grundstücks besteht?

    Dann ist eine sogenannte Zerlegungsvermessung erforderlich, bei der die Grenzgeometrie Ihres künftigen Grundstücks festgelegt und ein separates Flurstück gebildet wird. Auf dieser Grundlage können dann sämtliche benötigten Planunterlagen angefertigt und Ihnen in den verschiedensten Formaten zur Verfügung gestellt werden.

    Vor dem Kauf eines Grundstücks empfehlen wir, sich über die baulichen Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks zu informieren. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den Gemeinden oder den zuständigen Bauämtern.

  • Sonderung

    Die Sonderung ist eine Sonderform der Zerlegung. Sie ist immer dann möglich, wenn der Katasternachweis der Umringsgrenzen des zu zerlegenden Flurstücks in "einwandfreier Form" vorliegt.

    Üblicherweise ist das der Fall, wenn die das Grundstück umgebenden Grenzpunkte vor nicht allzu langer Zeit schon einmal vermessen worden ist (zum Beispiel in Neubaugebieten).

    Bei der Sonderung werden die neuen Flurstücke ohne örtliche Vermessung gebildet, das heißt die Grenzpunkte werden nicht mit Grenzsteinen versehen und sind somit örtlich nicht erkennbar.


Vermessungsbüro Hesse
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      Vermessungsbüro Hesse
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          21614 Buxtehude

      USt-IdNr.: DE266834691


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